Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Altlastenbewertung und Flächenrecycling nach BBodSchG.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über Umweltgutachten, Bodenuntersuchungen und Sanierungsplanungen, die von der PacificWest Properties GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) erbracht werden. Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die den Auftrag erteilt.
Gegenstand der Leistung ist die fachliche Bewertung von Altlastenverdachtsflächen, die Erstellung von Gefährdungsabschätzungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie die Entwicklung von Sanierungsstrategien für industrielle Brachflächen. Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag detailliert beschrieben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des BBodSchG, der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der technischen Regelwerke (z. B. DIN 19731, LABO-Kriterien), zu erbringen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert. Dieses Gutachten dient ausschließlich dem vertraglich vereinbarten Zweck und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht für andere Vorhaben oder durch Dritte verwendet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand des Grundstücks, bekannte Altlasten, frühere Nutzungen und alle relevanten Unterlagen (z. B. historische Erkundungen, behördliche Bescheide) zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zum Untersuchungsgelände zu gewähren und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Verkehrssicherung, Arbeitsschutz) zu treffen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben, die der Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestellt haben.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse) verbleibt beim Auftraggeber. Das Gutachten ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Angebotsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensätze gemäß Angebot) zuzüglich Auslagen für Fremdleistungen (z. B. Laboranalysen, Bohrarbeiten).
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftragnehmer kann die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere bei Verstoß gegen gesetzliche Pflichten oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen, sofern die Kündigung nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website unter policy.html einsehbar.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (z. B. Gutachteninhalte, Geschäftsgeheimnisse) auch nach Vertragsende geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Kerstin-Kurz-Straße 92.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht.